Unternehmensführung

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Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan der BVB. Er trägt die oberste unternehmerische Verantwortung und hat unter Vorbehalt der Kompetenzen des Regierungsrates und des Grossen Rates verschiedene unübertragbare und unentziehbare Oberleitungs-, Aufsichts- und Kontrollaufgaben.

Die Geschäftsleitung fasst alle wichtigen operativen Beschlüsse und genehmigt die erforderlichen Weisungen. Sie trifft alle erforderlichen Massnahmen zur Erreichung der Unternehmensziele, zur Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats sowie zur Einhaltung des genehmigten Budgets.

Mehr Informationen zur Unternehmensführung der BVB finden Sie auch im entsprechenden Organisationsgesetz der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB-OG).

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