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Erster Ausblick auf das BVB-Baujahr 2018

Auch 2018 müssen das Tiefbauamt, die BVB und IWB Strassen, Gleise und Leitungen erneuern. Die Sanierung des Tramgleisnetzes schreitet weiter voran. Verglichen mit dem Vorjahr sind 2018 die Auswirkungen auf den Tramverkehr jedoch geringer. Tramsperrungen mit Busersatz stehen im Sommer in Allschwil, sowie im Herbst 2018 in der Rosental- und in

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S’Wiehnachts-Drämmli isch wieder unterwäggs!

Ab morgen Samstagnachmittag ist das Wiehnachts-Drämmli wieder unterwegs. Das komplett neu gestaltete, 90-jährige Drämmli (190) erstrahlt wieder im weihnächtlichen Lichterkleid. Neu ist für die Mitfahrt im Wiehnachts-Drämmli ein Ticket nötig – die Fahrt bleibt aber weiterhin kostenlos.

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Fahrplanwechsel 2018

Der Fahrplanwechsel bringt diverse kleinere Anpassungen im Angebot der BVB. Die grösste Änderung erfährt die Tramlinie 3, welche Basel nach fast 60 Jahren Unterbruch wieder per Tram mit Saint-Louis verbindet.

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Besucherparkkarte

Die Besucherparkkarte berechtigt zum Parkieren in den Blauen Zonen in Basel und Riehen. Es kann zwischen einer Halbtagesparkkarte (08.00 bis 13.00 Uhr oder 12.00 bis 19.00 Uhr) und einer Tagesparkkarte (08.00 bis 19.00 Uhr) gewählt werden. Der Preis der Halbtageskarte beträgt CHF 12.00, die Gebühr für die Tagesparkkarte beträgt CHF 20.00.

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Stephan Appenzeller verlässt die BVB

Stephan Appenzeller, Leiter Kommunikation & Public Affairs und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung, hat sich entschieden, unser Unternehmen zu verlassen und eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung bedauern diesen Entscheid und danken Stephan Appenzeller für seinen stets engagierten Einsatz und seine erzielten Erfolge für die BVB. Der

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Geschäftsbericht

Hier finden Sie die Geschäftsberichte der vergangenen Jahre. Bei jedem Jahrgang ist neben dem Geschäftsbericht auch der entsprechende Netzzustandsbericht zu finden:

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Unternehmensführung

Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan der BVB. Er trägt die oberste unternehmerische Verantwortung und hat unter Vorbehalt der Kompetenzen des Regierungsrates und des Grossen Rates verschiedene unübertragbare und unentziehbare Oberleitungs-, Aufsichts- und Kontrollaufgaben. Die Geschäftsleitung fasst alle wichtigen operativen Beschlüsse und genehmigt die erforderlichen Weisungen. Sie trifft alle erforderlichen

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