Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

MOBILISK ist ein über App buchbares, flexibles öV-Angebot, welches Fahrgemeinschaften zwischen Fahrgästen bildet, die ein ähnliches Ziel haben («on demand ride pooling»). Auf diese Weise teilen sich Fahrgäste die Fahrt und das Fahrzeug möglichst effizient.

MOBILISK ist ein Beförderungsangebot der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB). Die eingesetzte On-Demand-Technologie stellt die Via Technologies Europe B.V. der BVB zur Verfügung.

Das Angebot erlaubt registrierten Kundinnen und Kunden, über die MOBILISK-App (im Folgenden App) Fahrtwünsche einzugeben und konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Fahrten werden entweder mit Kleinbussen der BVB oder Grossraumlimousinen der BVB oder der IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel (die von BVB-Chauffeuren gelenkt werden) durchgeführt und potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Sie beginnen und enden stets an vordefinierten Haltepunkten, welche in der Regel an bestehenden Haltestellen der BVB oder in deren unmittelbarer Nähe liegen.

MOBILISK verkehrt im Rahmen eines Pilotbetriebs ab dem 29.04.2022 für die Dauer von voraussichtlich sechs Monaten jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt.

Voraussetzung für die Buchung von Fahrten über die App sind die Registrierung der Kunden und Kundinnen, die Einhaltung des Betriebsgebiets und der Betriebszeiten sowie die Verfügbarkeit der App und der Fahrzeuge.


2. Nutzung der App

2.1     Technische Voraussetzungen

Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im App Store von Apple und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die Kosten für das Herunterladen, Installieren und Konfigurieren trägt die Kundin/der Kunde.

2.2     Registrierung

Um ein MOBILISK-Konto eröffnen zu können, müssen Kunden und Kundinnen die App im App-Store herunterladen und sich in der App registrieren. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:

  • Vor- und Nachname;
  • Mobiltelefonnummer;
  • gültige E-Mail-Adresse (= Benutzername).

Im Weiteren kann angegeben werden, ob ein rollstuhltaugliches Fahrzeug beansprucht wird.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen in der Datenschutzerklärung MOBILISK. Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels App. Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn die Kundin/der Kunde sich mit den AGB und der Datenschutzerklärung von MOBILISK einverstanden erklärt.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten sowie daraus folgender Aktivitäten sind die Kundinnen und Kunden selbst verantwortlich.

Um die App zu nutzen, müssen die Kundinnen und Kunden sich registrieren und einloggen, indem die Mobiltelefonnummer eingegeben und anschliessend ein an die Mobiltelefonnummer gesendeter SMS-Code verwendet wird. Die Kundin/der Kunde darf diese Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Kunden und Kundinnen haften für die Verluste, die der BVB aufgrund einer unberechtigten Nutzung ihres Kontos entstehen.

Die Kundin/der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die BVB unverzüglich über die Verletzung von Anmeldeinformationen zu informieren. Wenn Kunden und Kundinnen irgendeinen Grund zu der Annahme haben, dass ihre Kontoinformationen nicht sicher sind oder von einem Dritten auf ihr Konto zugegriffen wurde, ist die BVB unverzüglich per Mail an datenschutz@bvb.ch zu informieren.

2.3     Buchung

Alle Fahrten müssen vor Fahrtantritt via App gebucht werden. Ohne Buchung ist keine Mitfahrt möglich.

Es können Fahrten gebucht werden, deren Abholzeitpunkt innerhalb der nächsten 30 Minuten liegt. Wer Abholzeiten frühzeitiger festlegen möchte oder fixe Fahrzeiten benötigt, muss ein anderes Verkehrsmittel wählen.

Die Buchungsanfrage für eine Fahrt erfolgt mit der App über das Kundenkonto. Der gewünschte Einstiegs- und Zielort sind in der Suchmaske einzugeben. Alternativ kann die Eingabe über Ortung des aktuellen Standortes erfolgen. Die Ortungsdienste sind dafür von den Kundinnen und Kunden freizuschalten. Für die Standortermittlung gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung MOBILISK.

Eine Buchungsbestätigung in der App zeigt die Fahrzeugmarke, das Kennzeichen und die Bezeichnung des zugewiesenen MOBILISK-Fahrzeuges sowie weitere Informationen wie Abfahrtszeit und Einstiegsort an.

Dem Fahrpersonal werden anschließend folgende notwendigen Informationen zur Buchung übermittelt:

  • Name,
  • Einstiegsort,
  • Zeitpunkt der Abholung
  • Zielort und
  • allenfalls weitere Mitteilungen.

Eine Buchung kann bis zu fünf Fahrgäste umfassen. Wenn Kundinnen und Kunden eine Buchung für sich und weitere Personen vornehmen, müssen sie die Anzahl der zu befördernden Personen angeben. Buchungen von mehreren Personen werden nicht auf verschiedene Fahrzeuge aufgeteilt. Da die Fahrzeuge möglicherweise erst Fahrgäste abliefern müssen, bevor eines davon die grössere Buchung aufnehmen kann, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist das Fahrpersonal berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.

Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Kunden/der Kundin ist in Ausnahmefällen möglich. Über einen geeigneten Ausstiegspunkt – an einem anderen vordefinierten Haltepunkt – entscheidet das Fahrpersonal.

Die in der App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage, der bereits getätigten Buchungen und der  durch das System zum Zeitpunkt der Buchung berechneten Strecken, und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

Fehlbuchungen sind von den Kundinnen und Kunden über die App zu stornieren. Fahrten können bis 60 Sekunden nach deren Buchung kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist können Fahrten zwar storniert werden, es fällt jedoch eine Stornierungsgebühr von CHF 2.50 an.

Die Kundinnen und Kunden werden über die App permanent über die Position des Fahrzeugs und die voraussichtliche Abholzeit informiert.

Sind Kunden und Kundinnen nicht rechtzeitig am benannten Einstiegsort, wird 90 Sekunden ab Eintreffen des Fahrzeugs auf sie gewartet. Danach gelten sie als «no show» und sind nicht mehr fahrtberechtigt. Der bezahlte Zuschlag von CHF 5.00 wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Wiederholte „No-Show“-Vorfälle können zur Aussetzung des Kunden-Kontos führen.

Die BVB kann aus wichtigen Gründen eine bereits bestätigte Buchung wieder stornieren. Solche wichtigen Gründe sind Verhinderungen, die die BVB nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden kann (z.B. Stau, Unfall). Hat ein Fahrzeug mehr als 10 Minuten Verspätung gegenüber der den Kundinnen und Kunden ursprünglich kommunizierten Abholzeit, so kann der Fahrgast die Fahrt kostenfrei stornieren.

2.4     Buchung von rollstuhlgängigen Fahrzeugen

Ergänzend zu obigen Bestimmungen gelten für Buchungsanfragen von Kunden und Kundinnen im Rollstuhl folgende Besonderheiten:

  • Im Kundenprofil und/oder in der Fahrtbuchung ist das Rollstuhlsymbol zu aktivieren.
  • Der Transport wird bei entsprechender Buchung entweder durch einen Kleinbus der BVB oder durch eine rollstuhlgängige Grossraumlimousine der IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel durchgeführt. Durch diese eingeschränkte Fahrzeugwahl können längere Wartezeiten entstehen.
  • Das rollstuhlgängige Fahrzeug verfügt über nur einen Platz zum Transport eines Rollstuhls, d.h. es kann gleichzeitig nur eine Person mit Bedarf für einen Rollstuhlplatz befördert werden.

3. Benützungs- und Verhaltensvorschriften

Für die Nutzung des Angebots von MOBILISK der BVB gelten – in der jeweils gültigen Fassung – die allgemeinen Tarifbestimmungen des Tarifverbunds Nordwestschweiz (T651.0) sowie der Allgemeine Personentarif des Nationalen Direkten Verkehrs und der öV-Verbünde (T601), sofern nachfolgend keine spezifischen Benützungsvorschriften für das MOBILISK-Angebot der BVB festgelegt werden.

3.1     Fahrausweise

Die Fahrgäste müssen bei Fahrtantritt über ein im TNW gültiges öV-Ticket oder Abonnement verfügen sowie den Zuschlag von CHF 5.- pro Person und Fahrt bezahlt haben. Der Zuschlag wird direkt über die App verkauft oder kann als Fahrtguthaben im Kundenzentrum Barfüsserplatz gekauft und unter dem Menupunkt «Aktionscodes» in die App geladen werden.

Fahrausweise können nicht direkt über die App gebucht werden. Fahrgäste haben diese vor Antritt der Fahrt zu lösen. Es sind dieselben TNW-Tickets und Abonnemente gültig wie auf den anderen Linien des öffentlichen Verkehrs im gleichen Gebiet (TNW-Zone 10). Ausgenommen sind Kurzstreckenbillette und Gruppenkarten, welche nicht anerkannt werden. Mehrfahrtenkarten sind vor Fahrtantritt zu entwerten.

3.2     Anspruch auf Beförderung

Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, falls das MOBILISK-Angebot über freie Sitzplätze verfügt und diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten gebucht und dabei die Anzahl der Fahrgäste sowie eine bestimmte Fahrt vom Buchungssystem bestätigt wurden.

Zur gebuchten Fahrt besteht aufgrund der mit dem MOBILISK-Angebot verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Fahrgäste weder ein Anspruch auf Beförderung auf einer bestimmten Route noch zur Durchführung innerhalb der prognostizierten Fahrtzeit.

Für Gegenstände und Tiere besteht ein Anspruch auf Mitnahme nur im Rahmen von Ziffer 3.4 nachfolgend.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden nur in Begleitung einer erwachsenen Person befördert, zudem nur in einem Kindersitz (ausser sie sind grösser als 150 cm). Pro MOBILISK-Fahrzeug ist jeweils ein Kindersitz vorhanden. Der Transport mehrerer Kinder pro Fahrzeug ist (ausser bei Mitnahme eines eigenen Kindersitzes) nicht möglich. Für Kleinkinder unter einem Gewicht von 9 kg ist die Begleitperson zur Mitnahme einer geeigneten Babyschale verpflichtet, ansonsten kann das Kleinkind nicht befördert werden.

3.3     Verhalten der Fahrgäste

Die Fahrgäste sind verpflichtet, während der Fahrt die Sicherheitsgurte durchgehend und korrekt zu tragen. Sie haben sich so zu verhalten, dass das Fahrpersonal in der Ausübung ihrer Arbeit nicht behindert wird.

Essen und Trinken sowie das Rauchen im Fahrzeug ist nicht erlaubt. Als Rauchen gilt der Konsum von Tabak, Cannabis, E-Zigaretten, Wasserpfeifen sowie anderen Substanzen.

Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den vom Buchungssystem bestätigten ortsgebundenen Haltepunkten betreten oder verlassen.

Die Beförderung der Fahrgäste erfolgt ausschließlich im Sitzen auf einem im Fahrgastraum zur Verfügung stehenden Sitzplatz. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Fahrzeug.

3.4     Mitnahme von Gegenständen und Tieren

Es darf pro Fahrgast grundsätzlich nur ein Gepäckstück in der Grösse von Handgepäck mitgeführt werden (maximal 55 x 40 x 20 cm), das Handgepäck muss vom Fahrgast selber getragen werden können. Mitgeführtes Handgepäck wird im Rahmen der Möglichkeiten befördert. Grössere Gepäckstücke sowie Fahrräder oder Kinderwagen werden nicht transportiert.

Hand- und Elektrorollstühle dürfen nur zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen in einem BehiG-konformen Fahrzeug transportiert werden. Das Mitführen von Rollstühlen im Sinne von Handgepäck ist nicht gestattet. Im Übrigen siehe vorstehend Ziffer 2.3.

Begleithunde für blinde und sehschwache Menschen sowie Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen werden unentgeltlich befördert. Das Mitführen anderer Tiere ist nicht gestattet. Das Fahrpersonal ist berechtigt, Personen von der Fahrt auszuschließen, welche dieser Bestimmung zuwiderhandeln.


4. Rückerstattung / Verfall Fahrtguthaben

Fahrtguthaben, welches gegen Bezahlung erworben und in die App geladen wurde, kann grundsätzlich nicht rückerstattet werden. Nur bei Einstellung des Angebots von MOBILISK wird noch im Kundenprofil vorhandenes Guthaben dem Kunden vollständig rückerstattet. Ausgenommen davon sind Guthaben, welche ohne Bezahlung mittels Gutscheinen oder Promotions-Codes aufgeladen wurden – diese verfallen entschädigungslos. Können erstattungsfähige Fahrtguthaben bis 90 Tage nach Einstellung des Betriebs nicht erstattet werden, beispielsweise aufgrund fehlender Rückmeldung oder ungültiger Bankverbindungen, so verfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Guthabens.


5. Haftung

Kundinnen und Kunden der App sind selber dafür besorgt, ihre Smartphones vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Jede Haftung der BVB im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der App, einschliesslich der Haftung für Malware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ist die Funktionalität der App oder von Teilen davon nicht gegeben und damit die Buchung einer Fahrt aus technischen Gründen nicht möglich oder eingeschränkt, lehnt die BVB jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden ab.

Die BVB behält sich das Recht vor, jederzeit die App vom Markt zu nehmen, einzelne App-Funktionen zu ändern oder einzustellen oder einzelne Kunden von der Nutzung auszuschliessen. Ein Anspruch auf Nutzung der App besteht nicht.


6. Datenschutz

Im Umgang mit Personendaten wird auf die Datenschutzerklärung MOBILISK verwiesen.


7. Nutzungsrecht an der MOBILISK-App / Urheberrechte

Die App ist urheberrechtlich geschützt. Es besteht – mit Ausnahme des nachfolgenden Absatzes – kein Nutzungsrecht für Kunden und Kundinnen an der App oder Teilen davon, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten, den Logos, Warenzeichen und Marken der BVB und Via.

Mit der Registrierung gewährt die BVB den Kundinnen und Kunden eine Lizenz zur Verwendung der App zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Es dürfen weder Kopien erstellt noch Unterlizenzen oder andere Rechte an der App in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der App noch dieser zugrundeliegendes Material, welches einen Teil des Inhalts bildet, darf modifiziert, geändert, angepasst, auseinandergenommen, einer Rückentwicklung unterzogen oder korrigiert werden.


8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die BVB ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern. Die BVB informiert die Kundinnen und Kunden darüber mit Hilfe der App. Erklären sich die Kundinnen und Kunden mit den geänderten AGB einverstanden, richtet sich die weitere Geschäftsbeziehung alleine danach. Andernfalls steht die App der Kundin/dem Kunden nicht mehr zur Verfügung.

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Kundinnen und Kunden einerseits und der BVB andererseits gilt materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, Basel.

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